Seit 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln zur Plattformbesteuerung. Wenn eine elektronische Plattform bestimmte Warenlieferungen vermittelt, kann die Plattform für Mehrwertsteuerzwecke gegenüber dem Käufer als Leistungserbringerin gelten.
Das betrifft nicht nur Schweizer Plattformen
Auch Betreiber mit Sitz im Ausland können je nach Tätigkeit steuerpflichtig werden. Gleichzeitig verändert sich für Händler die Frage, wie ihre Lieferung an die Plattform mehrwertsteuerlich behandelt wird.
Marktplatz- und ERP-Daten müssen zusammenpassen
Wenn steuerliche Behandlung, Rechnung und Auszahlung nicht dieselbe Logik verwenden, entstehen schnell Abweichungen. Händler sollten deshalb prüfen, welche Informationen der Marktplatz liefert und wie sie in Buchhaltung und ERP übernommen werden.
Für ausländische Anbieter ist die Schweiz ein eigener Markt
Die Plattformbesteuerung zeigt erneut, dass der Schweizer E-Commerce nicht einfach eine Verlängerung der EU-Regeln ist. Preis, Steuer, Import und Logistik müssen separat betrachtet werden.
Unser Rat
Marktplatzverträge und Abrechnungen gemeinsam mit der Steuerberatung prüfen und die Datenflüsse dokumentieren. So lässt sich verhindern, dass steuerliche Sonderlogik später manuell korrigiert werden muss.
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Hinweis: Keine Steuerberatung.
Praxis-Check für die Umsetzung
- Ist klar, ob das Unternehmen und welche Produkte tatsächlich betroffen sind?
- Sind Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte und weitere verantwortliche Rollen eindeutig zugeordnet?
- Liegen Nachweise, Registrierungen und Produktdaten zentral und aktuell vor?
- Ist geregelt, wer Änderungen überwacht und Fristen in operative Prozesse übersetzt?
Regulatorik wird beherrschbar, wenn sie in Verantwortlichkeiten und wiederholbare Prozesse übersetzt wird. Einzelne Registrierungen lösen das Problem selten dauerhaft; wichtiger ist eine Struktur, die auch bei neuen Produkten und Märkten funktioniert.
Kurz gesagt
Die meisten neuen Pflichten lassen sich früh deutlich günstiger lösen als kurz vor dem Launch. Entscheidend ist, Anforderungen in Produktdaten, Verträge und wiederholbare Abläufe zu übersetzen.