Im Juli 2026 hat die EU-Kommission weitere Umsetzungsinformationen zur Entwaldungsverordnung veröffentlicht. Nach den Anpassungen gelten die zentralen Pflichten für grosse und mittlere Betreiber ab 30. Dezember 2026, für viele kleine und Kleinstunternehmen später.
Mehr Zeit löst das Datenproblem nicht
Betroffene Unternehmen müssen wissen, welche Waren und Lieferanten in den Anwendungsbereich fallen. Das erfordert Produktklassifikation, Lieferantendaten und nachvollziehbare Sorgfaltsprozesse.
Schweizer Lieferanten können indirekt betroffen sein
Auch wenn die Pflicht beim EU-Operator liegt, kann dieser Informationen vom Schweizer Lieferanten verlangen. Wer diese Daten nicht liefern kann, wird für Kunden administrativ unattraktiver.
Lieferkettendaten sollten strukturiert werden
Excel kann für einen kleinen Pilot reichen. Bei vielen Produkten und Lieferanten braucht es aber klare Verantwortlichkeiten und eine skalierbare Datenablage.
Unser Rat
Jetzt Scope und Lieferanten prüfen, statt auf weitere Fristverschiebungen zu hoffen. Betroffene Produktgruppen sollten eine eigene Daten- und Nachweisstruktur erhalten.
Mehr zu Datenprozessen & skalierbaren Tools
Praxis-Check für die Umsetzung
- Ist klar, ob das Unternehmen und welche Produkte tatsächlich betroffen sind?
- Sind Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte und weitere verantwortliche Rollen eindeutig zugeordnet?
- Liegen Nachweise, Registrierungen und Produktdaten zentral und aktuell vor?
- Ist geregelt, wer Änderungen überwacht und Fristen in operative Prozesse übersetzt?
Regulatorik wird beherrschbar, wenn sie in Verantwortlichkeiten und wiederholbare Prozesse übersetzt wird. Einzelne Registrierungen lösen das Problem selten dauerhaft; wichtiger ist eine Struktur, die auch bei neuen Produkten und Märkten funktioniert.
Kurz gesagt
Die meisten neuen Pflichten lassen sich früh deutlich günstiger lösen als kurz vor dem Launch. Entscheidend ist, Anforderungen in Produktdaten, Verträge und wiederholbare Abläufe zu übersetzen.