Seit 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für viele Online-Shops bedeutet das: Barrierefreiheit ist nicht mehr nur UX-Best-Practice, sondern rechtlich relevant.
Es geht nicht nur um einen einzelnen Button
Die Anforderungen betreffen die Nutzbarkeit des digitalen Angebots insgesamt. Navigation, Formulare, Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und verständliche Prozesse gehören zusammen.
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Kleinstunternehmen
Die Bundesfachstelle weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich vom BFSG ausgenommen sein können. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte konkret geprüft werden.
Barrierefreiheit hilft oft auch Conversion
Klare Formulare, lesbare Kontraste, verständliche Fehlermeldungen und mobile Bedienbarkeit helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Sie reduzieren generell Reibung.
Unser Rat
Barrierefreiheit nicht als einmaligen Audit behandeln. Neue Landingpages, Apps, Formulare und Checkout-Anpassungen sollten dieselben Standards berücksichtigen. So bleibt der Zustand auch nach Relaunches stabil.
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Hinweis: Die individuelle BFSG-Betroffenheit sollte rechtlich geprüft werden.
Praxis-Check für die Umsetzung
- Ist klar, ob das Unternehmen und welche Produkte tatsächlich betroffen sind?
- Sind Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte und weitere verantwortliche Rollen eindeutig zugeordnet?
- Liegen Nachweise, Registrierungen und Produktdaten zentral und aktuell vor?
- Ist geregelt, wer Änderungen überwacht und Fristen in operative Prozesse übersetzt?
Regulatorik wird beherrschbar, wenn sie in Verantwortlichkeiten und wiederholbare Prozesse übersetzt wird. Einzelne Registrierungen lösen das Problem selten dauerhaft; wichtiger ist eine Struktur, die auch bei neuen Produkten und Märkten funktioniert.
Kurz gesagt
Die meisten neuen Pflichten lassen sich früh deutlich günstiger lösen als kurz vor dem Launch. Entscheidend ist, Anforderungen in Produktdaten, Verträge und wiederholbare Abläufe zu übersetzen.
Quelle & weiterführend
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr