CBAM seit 1. Januar 2026: Was Schweizer Exporteure jetzt prüfen sollten

CBAM ist seit Anfang 2026 in der definitiven Phase. Für Schweizer Exporteure bestimmter Waren wird die Frage wichtig, welche Daten der EU-Importeur benötigt.

Seit 1. Januar 2026 läuft der EU-CO₂-Grenzausgleich CBAM in seiner definitiven Phase. Betroffen sind bestimmte Warengruppen wie unter anderem Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für viele Schweizer Unternehmen ist nicht die eigene Registrierung der erste Punkt, sondern die Lieferkette zum EU-Importeur.

Der Importeur in der EU steht im Zentrum

Die Hauptpflichten liegen auf EU-Seite bei Importeuren beziehungsweise indirekten Zollvertretern. Schweizer Hersteller müssen aber damit rechnen, dass Kunden detailliertere Daten zu Waren und Emissionen anfordern.

Produktdaten werden zu Vertriebsdaten

Wenn ein Lieferant benötigte Angaben nicht zuverlässig liefern kann, wird das für den Kunden zum administrativen Risiko. Damit bekommt Datenqualität plötzlich direkten Einfluss auf Lieferfähigkeit und Wettbewerbsposition.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Prüfen Sie Zolltarifnummern, betroffene Produkte, EU-Importeur und vorhandene Emissionsdaten. Legen Sie intern fest, wer Anfragen beantwortet und wo Nachweise gespeichert werden. Bei komplexen Fällen sollten Zoll- und CBAM-Spezialisten einbezogen werden.

Unser Blick

CBAM zeigt exemplarisch, warum Markteintritt und Applikationslandschaft zusammengehören: Neue regulatorische Daten müssen irgendwann aus Einkauf, Produktion und ERP zum Vertrieb gelangen.

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Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Praxis-Check für die Umsetzung

  • Ist klar, ob das Unternehmen und welche Produkte tatsächlich betroffen sind?
  • Sind Hersteller, Importeur, Bevollmächtigte und weitere verantwortliche Rollen eindeutig zugeordnet?
  • Liegen Nachweise, Registrierungen und Produktdaten zentral und aktuell vor?
  • Ist geregelt, wer Änderungen überwacht und Fristen in operative Prozesse übersetzt?

Regulatorik wird beherrschbar, wenn sie in Verantwortlichkeiten und wiederholbare Prozesse übersetzt wird. Einzelne Registrierungen lösen das Problem selten dauerhaft; wichtiger ist eine Struktur, die auch bei neuen Produkten und Märkten funktioniert.

Kurz gesagt

Die meisten neuen Pflichten lassen sich früh deutlich günstiger lösen als kurz vor dem Launch. Entscheidend ist, Anforderungen in Produktdaten, Verträge und wiederholbare Abläufe zu übersetzen.

Quelle & weiterführend

EU-Kommission: CBAM definitive regime