Ab August 2026: Ausländische Verpackungshersteller brauchen in Deutschland einen Bevollmächtigten

Für Schweizer Unternehmen wird die Verpackungs-Compliance in Deutschland konkreter: Ab August 2026 kann ein Bevollmächtigter zwingend erforderlich sein.

Mit Anwendung der PPWR und dem neuen deutschen Verpackungsrecht ab 12. August 2026 kommt für ausländische Unternehmen eine wichtige Änderung: Wer ohne Niederlassung in Deutschland verpackte Produkte direkt an Endabnehmer verkauft, muss grundsätzlich einen Bevollmächtigten für die erweiterten Herstellerpflichten benennen.

LUCID bleibt persönliche Pflicht

Die ZSVR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht delegiert werden kann. Der Bevollmächtigte übernimmt andere EPR-Pflichten, aber die Registrierung bleibt beim verpflichteten Unternehmen.

Schweizer Verkäufer sollten jetzt handeln

Wer bereits registriert ist, sollte prüfen, ob ab August eine Bevollmächtigung ergänzt werden muss. Wer neu startet, sollte diese Rolle von Anfang an in den Markteintritt einplanen.

Auch Verträge und Prozesse ändern sich

Bevollmächtigter, Systembetreiber, Mengenmeldung und Produktdaten müssen miteinander abgestimmt sein. Es lohnt sich, Verantwortlichkeiten schriftlich festzulegen.

Unser Rat

Nicht bis zum August warten. Bestehende Registrierungen, Direktvertriebsmodelle und Verpackungsmengen jetzt prüfen und geeignete Fachpartner rechtzeitig auswählen.

Mehr zu regulatorischer Markteintrittsplanung

Praxis-Check für den Markteintritt

  • Wer ist im Zielmarkt rechtlich und operativ für Import, Produkt und Verpackung verantwortlich?
  • Wie sieht die vollständige Marge nach Zoll, Steuer, Fulfillment, Retouren und Vertrieb aus?
  • Welche lokalen Erwartungen gibt es bei Preis, Lieferzeit, Service und Zahlungsarten?
  • Welcher kleine Pilot liefert schnell genug echtes Marktfeedback?

Ein Markteintritt wird robuster, wenn Compliance, Logistik und Vertrieb gemeinsam geplant werden. So lässt sich klein testen, ohne eine Struktur aufzubauen, die bei Wachstum wieder ersetzt werden muss.

Kurz gesagt

Ein neuer Markt ist kein zusätzlicher Versandtarif. Erfolgreich wird der Start, wenn Rollen, Vollkosten, lokale Erwartungen und Vertriebskanäle gemeinsam geprüft und anschliessend schrittweise skaliert werden.

Quelle & weiterführend

ZSVR: Änderungen ab 12. August 2026